Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 30.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen im Rahmen einer Existenzgründung (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler) oder Personen- und Kapitalgesellschaften als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 5 Jahre nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (junge Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Ihre Tätigkeit muss auf Dauer und als Haupterwerb angelegt sein.Sie müssen die erforderlichen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung und zum Betreiben eines Unternehmens vorweisen.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen,Handelsvertreterinnen, Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte,Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel,Tankstellen,Fahrzeuge im Straßengüterverkehr,Beratungen zur Unternehmensgründung sowiedurch die De-minimis-Verordnung ausgeschlossene Branchen.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Unternehmen
Förderbetrag: 5.000 € – 30.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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