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Antrag möglichDarlehen

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten: Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeiterneute Gründung eines Unternehmens oder erneute Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)Übernahme eines Betriebes im Wege der UnternehmensnachfolgeErwerb einer tätigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent des GesellschaftskapitalsFestigung eines Unternehmens Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und höchstens EUR 30.000. Sie können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Darlehen finanzieren. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 30.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen im Rahmen einer Existenzgründung (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler) oder Personen- und Kapitalgesellschaften als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 5 Jahre nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (junge Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Ihre Tätigkeit muss auf Dauer und als Haupterwerb angelegt sein.Sie müssen die erforderlichen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung und zum Betreiben eines Unternehmens vorweisen.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen,Handelsvertreterinnen, Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte,Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel,Tankstellen,Fahrzeuge im Straßengüterverkehr,Beratungen zur Unternehmensgründung sowiedurch die De-minimis-Verordnung ausgeschlossene Branchen.

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Häufige Fragen zu Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen

Wer kann Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen?

Förderbetrag: 5.000 € – 30.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 30.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen

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