Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in marktfähige neue oder in die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen das Ergebnis innovativer Ideen oder eigener oder fremder FuE-Leistungen sein.Zwischen Ihnen und Dienstleisterinnen und Dienstleistern dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen bestehen.Sie müssen die zugehörigen Nutzungsrechte besitzen oder diese erworben haben.Sie müssen die Neuheit des Produkts, Verfahrens oder der Dienstleistung, die Unterscheidung zu anderen, vergleichbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und deren verbesserte Eigenschaften darstellen sowie die Innovation beschreiben.Sie müssen eine schlüssige Planung zur Markteinführung beziehungsweise zur Marktbearbeitung auf konkret definierten Absatzmärkte vorlegen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für das Unternehmen darlegen.Sie müssen einzusetzende Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in geeigneter Form nachweisen.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Unternehmen
Förderbetrag: 30.000 € – 500.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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