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Antrag möglichDarlehen

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in marktfähige neue oder in die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen zur Umsetzung innovativer Ideen für marktfähige neue oder die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für Materialkosten,Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz,Fremdleistungen,Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte,sonstige betriebliche Aufwendungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben undfür etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen das Ergebnis innovativer Ideen oder eigener oder fremder FuE-Leistungen sein.Zwischen Ihnen und Dienstleisterinnen und Dienstleistern dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen bestehen.Sie müssen die zugehörigen Nutzungsrechte besitzen oder diese erworben haben.Sie müssen die Neuheit des Produkts, Verfahrens oder der Dienstleistung, die Unterscheidung zu anderen, vergleichbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und deren verbesserte Eigenschaften darstellen sowie die Innovation beschreiben.Sie müssen eine schlüssige Planung zur Markteinführung beziehungsweise zur Marktbearbeitung auf konkret definierten Absatzmärkte vorlegen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für das Unternehmen darlegen.Sie müssen einzusetzende Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in geeigneter Form nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über das SAB-Förderportal,Nachweis der Eigenmittel

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Häufige Fragen zu Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen

Wer kann Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen?

Förderbetrag: 30.000 € – 500.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 500.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen

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