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Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Freistaat Bayern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe bei umweltschonenden Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Kulturlandschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zur nachhaltigen, umweltschonenden Bewirtschaftung der Kulturlandschaft beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und ökologischen Landbaus, des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) und der moorbodenschonenden Bewirtschaftung. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen innerhalb Ihres Gesamtbetriebs, innerhalb eines Betriebszweigs, für Maßnahmen auf Einzelflächen und in der Tierhaltung zur Umstellung beziehungsweise Beibehaltung der Bewirtschaftung Ihres gesamten Betriebs nach den Kriterien des ökologischen Landbaus. Darüber hinaus erhalten Sie die Förderung für freiwillige Aktivitäten zum Klima-, Boden- und Wasserschutz, zur Förderung der Biodiversität, zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume und der Lebensgrundlagen wild lebender Tierarten und wild wachsender Pflanzenarten, zum Erhalt historischer Kulturlandschaften und Landschaftsteilen von besonders charakteristischer Eigenart. Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als jährliche Zahlung für den jeweiligen Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum oder in Form eines Zuschusses.

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von mindestens 3 Hektar selbst bewirtschaften, sowie andere spezifische Betriebe und Zusammenschlüsse.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)

Wer kann Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) beantragen?

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)?

Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Bayern