Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Freistaat Bayern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe bei umweltschonenden Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Kulturlandschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von mindestens 3 Hektar selbst bewirtschaften, sowie andere spezifische Betriebe und Zusammenschlüsse.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)
Wer kann Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) beantragen?
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)?
Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern