Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Zuschüsse für den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. März 2029. Anträge auf Auszahlung der Mittel müssen spätestens bis zum 30.03.2029 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Voraussetzungen
Sie nutzen ein gemeinsames pädagogisches Konzept für das ganztägige Angebot.
Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
Ihr Vorhaben findet an einem gemeinsamen Schul- und Hortstandort statt.
Die Maßnahme ist in der abgestimmten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vorgesehen.
Der Standort ist mittel- bis langfristig gesichert.
Sie halten die qualitativen Anforderungen der Angebotsqualität gemäß den Vorgaben des Landes ein.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Förderantrag über die Online-Plattform der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB),Maßnahmenbeschreibung mit Begründung des Bedarfs und Investitionsplanung,Positives Votum des Landkreises oder der kreisfreien Stadt,Nachweise zur Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Ganztagsplätze aus der Bedarfsplanung,Gemeinsames Ganztagskonzept und die entsprechende Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS),Nachweis über den gesicherten Standort durch den Träger der Schulentwicklungsplanung,Nachweis der Gesamtfinanzierung (zum Beispiel bestätigte Haushaltssatzung),Geeignete Unterlagen wie Lageplan oder Baugenehmigung bei Baumaßnahmen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Wer kann Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter?
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. März 2029. Anträge auf Auszahlung der Mittel müssen spätestens bis zum 30.03.2029 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. März 2029
- Förderregion
- Brandenburg