Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung zur Bereitstellung und Nutzung von Funktechnologie für Campusnetze in Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche und kommunale Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft, Kleinstunternehmen, Unternehmen im Agrarsektor..
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 2.000.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Nachweis eines Frequenznutzungskonzeptes, Frequenzzuteilungsbescheid oder Kooperationsvereinbarung mit einem Mobilfunknetzbetreiber.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche und kommunale Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft, Kleinstunternehmen, Unternehmen im Agrarsektor.
Förderbetrag: 25.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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