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Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt Existenzgründer und Unternehmen mit Darlehen zur Gründung und Festigung ihrer Existenz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Gründung einer selbstständigen Existenz im Rahmen einer Betriebsübernahme, Neugründung oder tätigen Beteiligung oder bei Ihrem Vorhaben innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase. Sie bekommen den Gründungskredit für folgende Maßnahmen: Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder vorher dort nicht erbrachte Dienstleistungen, oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Prozesses zur Herstellung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebsstätte betroffen sind, Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patentrechten, Lizenzen, reine Rationalisierungen und Modernisierungen sowie Warenlager. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Planen Sie ein Vorhaben in der bayerischen GuW-Fördergebietskulisse, werden Sie durch besonders günstige Zinsen unterstützt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

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Häufige Fragen zu Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms

Wer kann Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern