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Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Rohstoffe im Bausektor mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird für die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Zusammenhang mit Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden in Holzbauweise gewährt. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts. Die Höhe des Zuschusses beträgt 500 EUR je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeicherten Kohlenstoffmenge, maximal jedoch 200.000 EUR je Baumaßnahme. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 EUR je Baumaßnahme.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Förderanträge sind schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts.

Es gelten spezifische Anforderungen an die Gebäudegröße und die verwendeten Materialien.

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Häufige Fragen zu Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern

Wer kann Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern?

Förderbetrag: 25.000 € – 200.000 €.

Bis wann kann man Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern beantragen?

Förderanträge sind schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 200.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern