Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Der Bundesteilhabepreis zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum sind.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen.
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.
Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr im Februar.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €.
Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr im Februar.
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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