Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen in Braunkohlerevieren.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Regionalpartner erstellen ein Regionales Investitionskonzept und die Projekte müssen Modellcharakter haben sowie einen Beitrag zum Strukturwandel leisten.
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Jetzt Projekt prüfennatürliche und juristische Personen in Braunkohlerevieren
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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