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Antrag möglichDarlehen

Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Das Programm unterstützt klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment für Wohngebäude.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereitgestellt. Es handelt sich um ein Darlehensprogramm, das sich an Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände richtet. Anträge können bundesweit und laufend gestellt werden, es gibt keine feste Frist.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_klimafreundlicher_neubau“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude

Wer kann Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude beantragen?

Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude zur Gruppe „bmwsb_klimafreundlicher_neubau". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit

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