Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) – Förderung in Deutschland
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine Unternehmen, private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige oder Contractoren..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_bundesfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, kreditwürdig sind und die geförderte Maßnahme in Deutschland durchführen.
Nicht förderfähig
- •Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Wer kann Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) beantragen?
Kleine Unternehmen, private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige oder Contractoren.
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)?
Förderbetrag: ab 2.000 €.
Bis wann kann man Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) zur Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000 €
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Deutschland