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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) – Förderung in Deutschland

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine Unternehmen, private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige oder Contractoren..

Was wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden Querschnittstechnologien, Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, sowie die Elektrifizierung von kleinen Unternehmen. Modul 6 fördert Investitionen für den Austausch oder die Umrüstung von Anlagen, damit diese mit elektrischer Energie betrieben werden können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, kreditwürdig sind und die geförderte Maßnahme in Deutschland durchführen.

Nicht förderfähig

  • Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)

Wer kann Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) beantragen?

Kleine Unternehmen, private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige oder Contractoren.

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)?

Förderbetrag: ab 2.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) zur Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Deutschland