Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Kleine Unternehmen, private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige oder Contractoren..
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_bundesfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, kreditwürdig sind und die geförderte Maßnahme in Deutschland durchführen.
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Jetzt Projekt prüfenKleine Unternehmen, private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige oder Contractoren.
Förderbetrag: ab 2.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) zur Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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