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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderkredit für energetische Komplettsanierung und Kauf neu sanierter Wohngebäude auf Effizienzhaus-Standard, mit Tilgungszuschuss von 5–45 % je nach erreichtem Effizienzlevel. Kredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: privatperson, unternehmen.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 261 unterstützt die umfassende energetische Sanierung auf Effizienzhaus-Standards (85 oder besser, oder Denkmal-Niveau) sowie den Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser. Förderfähig sind alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Baugenehmigung oder -anzeige muss mindestens 5 Jahre vor Antragstellung liegen. Tilgungszuschüsse betragen 5–45 % je nach Effizienzlevel. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, WEG, Unternehmen, Freiberufler, privatrechtliche Körperschaften (z.B. Wohnungsbaugenossenschaften), öffentliche Körperschaften, soziale Organisationen und Energiedienstleister.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; keine Antragsfrist

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_bundesfoerderung_wohn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit beantragen?

privatperson, unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 45 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit zur Gruppe „kfw_bundesfoerderung_wohn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
45 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
["Bundesweit"]