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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude – Kredit – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderkredit für energetische Sanierung und Kauf neu sanierter Nichtwohngebäude mit Tilgungszuschüssen von 5–35 % je nach erreichtem Effizienzlevel. Kredit bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: unternehmen, kommune, gemeinnuetzig, stiftung.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 263 finanziert die Sanierung und den Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser für Nichtwohngebäude. Gefördert werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, die Effizienzgebäude-Standard 70 oder besser erreichen. Gebäude müssen mindestens 5 Jahre alt sein. Tilgungszuschüsse: 5 % (Denkmalgebäude), bis 25 % (Effizienzstandard 40 mit erneuerbaren Energien/Nachhaltigkeitsklasse), plus 10 % Bonus für Worst-Performing-Gebäude. Maximalkreditbetrag 10 Millionen Euro (basierend auf 2.000 Euro/m² Nettogrundfläche). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Banken und Energiedienstleister.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_bundesfoerderung_nichtwohn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude – Kredit

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?

unternehmen, kommune, gemeinnuetzig, stiftung

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude – Kredit?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 35 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude – Kredit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude – Kredit?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude – Kredit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude – Kredit zur Gruppe „kfw_bundesfoerderung_nichtwohn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
35 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
["Bundesweit"]