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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zuschuss für Kommunen zur energetischen Sanierung und Kauf neu sanierter Effizienzhäuser (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit Zuschuss von 20–40 % der förderfähigen Kosten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommune.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 464 gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für kommunale Einrichtungen zur energetischen Sanierung und dem Erwerb frisch sanierter Effizienzhäuser. Für Nichtwohngebäude werden Maßnahmen gefördert, die Effizienzgebäude-Standard 70 oder besser erreichen. Für Wohngebäude werden Maßnahmen auf Effizienzhaus-Standard 85 oder besser gefördert. Fördersatz: 20–40 % der förderfähigen Kosten je nach Effizienzlevel (Nichtwohngebäude max. 5 Millionen Euro, Wohngebäude max. 75.000 Euro/Wohneinheit). Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Einrichtungen, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_bundesfoerderung_kommunen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss beantragen?

kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss zur Gruppe „kfw_bundesfoerderung_kommunen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
["Bundesweit"]