Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Zuschuss für Kommunen zur energetischen Sanierung und Kauf neu sanierter Effizienzhäuser (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit Zuschuss von 20–40 % der förderfähigen Kosten.
Antragsberechtigt sind: kommune.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_bundesfoerderung_kommunen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Quelle: kfw.
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss zur Gruppe „kfw_bundesfoerderung_kommunen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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