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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH entlastet Sie als Kommune, kommunalen Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen, Zweckverband, Genossenschaft oder privates Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko, wenn Sie in die Wärmeversorgung über regionale Wärmenetze verbunden mit dem Einsatz erneuerbarer Energien investieren und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen. Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben: Neubau eines Wärmenetzes,Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes,Umbau eines bestehenden Wärmenetzes. Die Bürgschaft deckt 50 Prozent der Kreditsumme ab. Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Finanzmittelgeber (Hausbanken oder andere Kreditinstitute).

Begünstigte sind Kommunen und kommunale Eigenbetriebe,Kommunalunternehmen,Zweckverbände,Genossenschaften undprivate Unternehmen (zum Beispiel Stadtwerke).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie investieren in ein Wärmenetz, das bereits aktuell oder gemäß einem Transformationsplan perspektivisch aus erneuerbaren Energien, durch unvermeidbare Abwärme im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes oder einer Kombination hieraus gespeist wird.

Dabei müssen Sie die Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein einhalten in Bezug auf den Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme.Ihr geplantes Fernwärmesystem muss energieeffizient sein.

Dies trifft zu, wenn es mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien, 50 Prozent Abwärme, 75 Prozent KWK-Wärme oder 50 Prozent einer Kombination dieser Energien und dieser Wärme nutzt.Der Standort des geförderten Wärmenetzes muss in Schleswig-Holstein liegen.Sie müssen einen verbindlichen Businessplan, der die Grundlage der abschließenden Finanzierungsstrukturierung bildet, mit entsprechendem Finanzierungsangebot (Term-sheet) vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten,bereits begonnene Investitionsvorhaben,bereits gewährte Finanzierungen.

Erforderliche Unterlagen

  • verbindlicher Businessplan,Finanzierungsangebot (Term-sheet)

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Häufige Fragen zu Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein

Wer kann Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein beantragen?

Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
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  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Schleswig-Holstein

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