Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die jeweiligen Finanzmittelgeber (Hausbanken oder andere Kreditinstitute).
Begünstigte sind Kommunen und kommunale Eigenbetriebe,Kommunalunternehmen,Zweckverbände,Genossenschaften undprivate Unternehmen (zum Beispiel Stadtwerke).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie investieren in ein Wärmenetz, das bereits aktuell oder gemäß einem Transformationsplan perspektivisch aus erneuerbaren Energien, durch unvermeidbare Abwärme im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes oder einer Kombination hieraus gespeist wird.
Dabei müssen Sie die Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein einhalten in Bezug auf den Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme.Ihr geplantes Fernwärmesystem muss energieeffizient sein.
Dies trifft zu, wenn es mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien, 50 Prozent Abwärme, 75 Prozent KWK-Wärme oder 50 Prozent einer Kombination dieser Energien und dieser Wärme nutzt.Der Standort des geförderten Wärmenetzes muss in Schleswig-Holstein liegen.Sie müssen einen verbindlichen Businessplan, der die Grundlage der abschließenden Finanzierungsstrukturierung bildet, mit entsprechendem Finanzierungsangebot (Term-sheet) vorlegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten,bereits begonnene Investitionsvorhaben,bereits gewährte Finanzierungen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →