VeröffentlichtBürgschaft

Bürgschaften – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Bürgschaften zur Besicherung von Krediten und Avalen für Investitionen und Betriebsmittel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler*innen, Personen in leitender Position.

Was wird gefördert?

Nach der Bürgschaftsrichtlinie vom 04.01.2024 können Darlehen, Mobilien-Kaufverträge und Mobilien-Leasingverträge für Investitionen und Betriebsmittel verbürgt werden. Bürgschaften richten sich an gewerbliche Unternehmen, Freiberufler*innen sowie Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Mit Hilfe einer Bürgschaft werden Kredite und Avale besichert. Verbürgt werden maximal 80 Prozent des Kredites/Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen Euro übernommen werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind, dass vorhandene Sicherheiten ausgeschöpft sind und werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften

Wer kann Bürgschaften beantragen?

Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler*innen, Personen in leitender Position

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften?

Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften?

Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bundesweit