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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Künstlerin und Künstler Arbeitsräume für Ihre Tätigkeit kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: professionelle Künstlerinnen und Künstler, Künstlerkollektive.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt den Erwerb von selbstgenutztem Arbeitsraum durch professionelle Künstlerinnen und Künstler oder Künstlerkollektive mittels Übernahme von Bürgschaften. Sie erhalten die Bürgschaft für die Besicherung von Krediten für den Grundstückserwerb,den Erwerb von Anteilen an Personenbeteiligungen sowiedie Kosten notwendiger Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 250.000 EUR bis 4.000.000 EUR. Bei Beträgen bis 1.500.000 EUR ist die Bürgschaft auf 80 Prozent, bei Beträgen über 1.500.000 EUR auf 70 Prozent des Kreditvolumens beschränkt. Richten Sie bitte den Antrag an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 250.000 € – 4.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind professionell arbeitende und förderungswürdige Kunstschaffende sowie deren Zusammenschlüsse mit Betriebsstätte, Arbeitsplatz, Atelier oder Wohnsitz in Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben keinen ausreichenden Zugang zum Kapitalmarkt beziehungsweise Sie können nicht die erforderlichen Sicherheiten für einen Erwerb vorlegen.Sie sichern den zu verbürgenden Kredit durch eine Grundschuld ab.Bei normalem wirtschaftlichem Verlauf ist mit einer Rückzahlung des verbürgten Kredits zu den vereinbarten Terminen zu rechnen.Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren, maximal jedoch die Nutzungsdauer der Immobilie.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung

Wer kann Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung beantragen?

professionelle Künstlerinnen und Künstler, Künstlerkollektive

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung?

Förderbetrag: 250.000 € – 4.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Finanzen Berlin. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

Auf einen Blick

Förderbetrag
250.000 € – 4.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Berlin

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