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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Förderung in Berlin

Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und freiberuflich Tätige in Berlin.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin entlastet Sie als Berliner Unternehmen und freiberuflich Tätige oder Tätiger bei der Finanzierung Ihres volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts mithilfe einer Ausfallbürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Als gesundes Unternehmen bekommen Sie die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für Vorhaben der Erstinvestition, der betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, der zeitlich begrenzten Finanzierung des laufenden Geschäfts sowie zum Kauf von Geschäftsanteilen. Für Unternehmen in Schwierigkeiten können Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften erhalten. Der Umfang der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages. Wenn Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften in Anspruch nehmen, beträgt die Bürgschaft betragen bis zu 90 Prozent des Ausfalls. Die Höhe der Bürgschaft kann zwischen EUR 1,25 Millionen und EUR 20 Millionen liegen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren. Reichen Sie den Antrag formgerecht über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.250.000 € – 20.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Investitionen, die Sie finanziert wollen, erfolgen zugunsten Ihrer Berliner Betriebsstätte.Ihr Kredit wird ohne die Bürgschaft mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten oder nach den für die kreditgebenden Institutionen verbindlichen Rechtsvorschriften sonst nicht gewährt.Ihr Kredit darf nicht durch eine Rückbürgschaft des Landes oder durch eine parallele Großbürgschaft des Bundes und des Landes besichert werden.Die Rückzahlung Ihres zu besichernden Kredits ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf zu erwarten.Der erwartete Erfolg Ihres zu besichernden Projektes muss in angemessenem Verhältnis zu den einzugehenden Risiken stehen.Sie setzen für die Finanzierung des Vorhabens in zumutbarem Maße Eigenmittel ein.Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicher.Für Ihre Rettungsbürgschaft, Umstrukturierungsbürgschaft oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaft gelten die §§ 4 bis 12 der Bundesrahmenregelung zur Rettung und Umstrukturierung.

Für eine Umstrukturierungsbürgschaft müssen Sie einen schlüssigen Umstrukturierungsplan vorlegen, der geeignet ist, die langfristige Rentabilität des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherzustellen.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft

Wer kann Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft beantragen?

Unternehmen und freiberuflich Tätige in Berlin

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft?

Förderbetrag: 1.250.000 € – 20.000.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft?

Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.250.000 € – 20.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Berlin

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