Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und freiberuflich Tätige in Berlin.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.250.000 € – 20.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Investitionen, die Sie finanziert wollen, erfolgen zugunsten Ihrer Berliner Betriebsstätte.Ihr Kredit wird ohne die Bürgschaft mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten oder nach den für die kreditgebenden Institutionen verbindlichen Rechtsvorschriften sonst nicht gewährt.Ihr Kredit darf nicht durch eine Rückbürgschaft des Landes oder durch eine parallele Großbürgschaft des Bundes und des Landes besichert werden.Die Rückzahlung Ihres zu besichernden Kredits ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf zu erwarten.Der erwartete Erfolg Ihres zu besichernden Projektes muss in angemessenem Verhältnis zu den einzugehenden Risiken stehen.Sie setzen für die Finanzierung des Vorhabens in zumutbarem Maße Eigenmittel ein.Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicher.Für Ihre Rettungsbürgschaft, Umstrukturierungsbürgschaft oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaft gelten die §§ 4 bis 12 der Bundesrahmenregelung zur Rettung und Umstrukturierung.
Für eine Umstrukturierungsbürgschaft müssen Sie einen schlüssigen Umstrukturierungsplan vorlegen, der geeignet ist, die langfristige Rentabilität des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherzustellen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen und freiberuflich Tätige in Berlin
Förderbetrag: 1.250.000 € – 20.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
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