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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Thüringen eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, an denen das Land ein besonderes Interesse hat. In Ausnahmefällen verbürgt der Freistaat auch die Übernahme von Mehrheitsanteilen an Unternehmen mit Sitz außerhalb Thüringens. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen zur Finanzierung von Investitionen,Krediten zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 80 Prozent des Kredits, wobei der zu verbürgende Kredit mindestens EUR 3 Millionen betragen muss,bis zu 60 Prozent des Kredits bei Mietkauf- und Leasing-Verträgen sowie bei der Übernahme von Mehrheitsanteilen an anderen Unternehmen. Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits. Ihren Antrag richten Sie bitte an die PricewaterhouseCoopers GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 3.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie legen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vor, das die Rückzahlung der Kredite erwarten lässt.Ihnen fehlt es an ausreichenden Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens.Sie nehmen vorrangig eine Bürgschaft aus dem Bürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder in Anspruch.Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Wer kann Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) beantragen?

Unternehmen, freiberuflich Tätige

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?

Förderbetrag: ab 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?

Fördergeber ist Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 3.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Thüringen

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