Fördergeber: Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Thüringen eine Bürgschaft übernehmen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, freiberuflich Tätige.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 3.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie legen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vor, das die Rückzahlung der Kredite erwarten lässt.Ihnen fehlt es an ausreichenden Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens.Sie nehmen vorrangig eine Bürgschaft aus dem Bürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder in Anspruch.Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, freiberuflich Tätige
Förderbetrag: ab 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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