Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt bietet Ausfallbürgschaften und Garantien für tragfähige Finanzierungsvorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gartenbau, Angehörige freier Berufe, mittelständische Genossenschaften..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen tragfähige Finanzierungsvorhaben nachweisen und dürfen keine Kredite zur Umschuldung bestehender Bankkredite beantragen, außer bei betriebsgerechter Umfinanzierung.
Erforderliche Unterlagen
- Finanzierungsantrag,Unternehmenskonzept,Nachweis über Sicherheiten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Wer kann Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gartenbau, Angehörige freier Berufe, mittelständische Genossenschaften.
Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt