Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 30 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Avalkredite zur Unterstützung tragfähiger Vorhaben.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen.
Das antragsstellende Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungswürdige Maßnahme durchführen.
Der Kreditnehmer muss kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen
Förderbetrag: bis 20.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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