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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Die Sächsische Aufbaubank übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für Ihre volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Freistaates Sachsen liegen. Die Sächsische Aufbaubank besichert Ihre Kredite, Avalrahmen und Leasingfinanzierungen für folgende Maßnahmen: Investitionen,Unternehmensnachfolgen,Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite),auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften) undKonsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen. Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftshöhe beträgt höchstens 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme. Die Bürgschaftsumme beträgt mehr als EUR 2,5 Millionen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen,in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen,bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen. Reichen Sie Ihren Antrag formlos bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Institut Ihrer Wahl ein. Von dort wieder der Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ohne Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften) und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredites in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.

Bei Unternehmen der sogenannten „sensiblen Sektoren“ ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich.

Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Sitz oder die zu fördernde Betriebsstätte Ihres Unternehmens liegt in Sachsen.Sie legen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vor.Sie müssen vertrauenswürdig sein, das heißt, Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen,für die Durchführung rechtsverbindlich vorgeschriebener Umweltschutzmaßnahmen sorgen;die rechtsverbindlichen Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer beachten;über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Rückzahlung Ihres zu verbürgenden Kredits muss bei normalem wirtschaftlichem Ablauf zu erwarten sein.Ihnen stehen keine werthaltigen Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Kredits in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung.Sie müssen alle zumutbaren Sicherheiten anbieten.

Personen, die als Gesellschafterinnen oder Gesellschafter Einfluss auf das antragstellende Unternehmen ausüben können, müssen ganz oder teilweise für den zu verbürgenden Kredit mithaften.

Nicht gefördert werden gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen,Eigenbetrieben von Gebietskörperschaften, ausgegliederte Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften und Unternehmen im Eigentum von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,Vorhaben des Wohnungs- und Städtebaus,Vorhaben der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion.

Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten sowie eine nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers sind ebenfalls ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Wer kann Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?

Förderbetrag: ab 2.500.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.500.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Sachsen

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