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Bürgschaften der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – Förderung in Berlin

Fördergeber: Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die BBB unterstützt rentable Vorhaben mit Bürgschaften, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH unterstützt mit der Gewährung von Bürgschaften rentable und zukunftsträchtige Vorhaben, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Sie übernimmt somit Ausfallbürgschaften für Kredite, um Investoren ohne bankmäßig ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen. Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründern, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe in Berlin.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2 € – 20.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründern, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe in Berlin.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg

Wer kann Bürgschaften der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg beantragen?

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Angehörige der freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg?

Förderbetrag: 2 € – 20.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH. Quelle: senweb_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2 € – 20.000.000 €
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Berlin