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Antrag möglichBürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt für Sie Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und 2.000.000 EUR. Der Verbürgungsgrad beträgt 70 Prozent des Kreditbetrages bei Betriebsmitteln,75 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und80 Prozent des Kreditbetrages bei Existenzgründungen und Nachfolgen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre. Ihren Antrag stellen Sie bitte online direkt bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer,Angehörige der Freien Berufe undUnternehmen, die noch keine Unternehmensfinanzierung haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein kleines und mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.Ihr Vorhaben dient der Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.Als Sicherheiten dienen die persönliche Haftung der Inhaberinnen oder Inhaber beziehungsweise der tätigen Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen und bankübliche Sicherheiten, wenn es sie gibt.

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Sanierungs- oder Umschuldungskredite ab.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt

Wer kann Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt beantragen?

Existenzgründer, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt?

Förderbetrag: 25.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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