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Bürgschaften der BBB – Förderung in Berlin

Fördergeber: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg bietet Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmen an, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Kredite verfügen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg entlastet Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben: Existenzgründung, Geschäftsübernahme, Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebsmittel, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark et cetera, Wandel des Geschäftsmodells, Expansion in neue Märkte sowie Internationalisierung. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab. Reichen Sie den Bürgschaftsantrag über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründende, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Industrie, Handwerk, Dienstleistungsbranche), Angehörige der Freien Berufe, mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie fachlich und persönlich kreditwürdig sein.

Sie können eine Umschuldung oder Sanierung Ihres Unternehmens nicht absichern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bürgschaftsantrag,Unterlagen zur Kreditwürdigkeit

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften der BBB

Wer kann Bürgschaften der BBB beantragen?

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgschaften der BBB?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bürgschaften der BBB?

Fördergeber ist BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Berlin