Fördergeber: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung in der Luft- und Raumfahrt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 25 %.
Fördergeber und Antragstelle: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen sowie bremische Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als Kooperationspartner von Unternehmen.
Ihr Vorhaben muss auf Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen, mit einem technischen und finanziellen Risiko behaftet sein, regionalwirtschaftlich relevant sein und mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
Sie erhalten eine vorrangige Förderung für Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen, Vorhaben, die im Auftrag Dritter oder ganz oder teilweise von Dritten finanziert werden, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bezuschusst werden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderquote: 25 %.
Fördergeber ist Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Quelle: foerderdatenbank.de.
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