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Antrag möglichZuschuss

Brandenburger Innovationsfachkräfte – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen

Wenn Sie Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten einstellen, um Innovationspotenziale zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Beschäftigung hochqualifizierter Nachwuchskräfte als Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten. Sie erhalten die Förderung für die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen von betrieblichen Innovationsaufgaben sowie die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Fachwirtinnen und Fachwirte) als Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten für innovative Aufgaben im Rahmen einer betrieblichen Innovation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderstufe, der das Arbeitnehmer-Bruttomonatsgehalt zuzuordnen ist. Die Höhe der Förderung beträgt für Werkstudierende bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 1.076 EUR monatlich bezogen auf 20 Wochenstunden für die Dauer von 6 bis maximal 12 Monaten, für Innovationsassistentinnen oder Innovationsassistenten bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 2.750 EUR monatlich bezogen auf 38 Wochenstunden für die Dauer von mindestens 12 und höchstens 18 Monate. Bei der Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines -assistenten mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus den Bereichen Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität, nachhaltige und intelligente Mobilität, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management (nachhaltige Bereiche) kann die Förderdauer um bis zu 6 Monate verlängert werden auf eine Gesamtförderdauer von bis zu 24 Monaten. Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der/die Werkstudierende oder die Innovationsassistentin oder der Innovtionsassistent muss für Ihre Betriebsstätte innerhalb des Landes Brandenburg tätig sein.

Der Arbeitsvertrag muss mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen werden.

Die Dauer des Vertrages beträgt für Werkstudierende mindestens 6 Monate, für Innovationsassistentinnen oder -assistenten mindestens 12 Monate.

Mit der Förderung dürfen Sie kein anderes Personal ersetzen.

Sie müssen einen neuen, zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen.

In Ihrem Betrieb gilt für Werkstudierende eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 20 Stunden.

Innovationsassistentinnen oder -assistenten sollen organisatorisch im Bereich der Geschäftsführung der Betriebsstätte beziehungsweise bei der Leitung des Geschäftsbereiches, in dem die Einstellung erfolgen soll, angebunden sein.

Die Stellenanforderung muss den Einsatz einer Innovationsassistenz rechtfertigen.

Generell darf die einzustellende Person vorher nicht im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Ausnahme: Die Übernahme von ehemaligen Werkstudierenden ist förderfähig.

Sollte ein nahtloser Übergang in die Position als Innovationsassistent nicht möglich sein, ist nun ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zur Überbrückung für bis zu 6 Monate erlaubt (förderunschädlich).

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Häufige Fragen zu Brandenburger Innovationsfachkräfte

Wer kann Brandenburger Innovationsfachkräfte beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburger Innovationsfachkräfte?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Brandenburger Innovationsfachkräfte beantragen?

Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags.

Wer ist Fördergeber von Brandenburger Innovationsfachkräfte?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)
  • → Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
  • → Mehrgenerationenhäuser

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg

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