Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Wenn Sie Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten einstellen, um Innovationspotenziale zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der/die Werkstudierende oder die Innovationsassistentin oder der Innovtionsassistent muss für Ihre Betriebsstätte innerhalb des Landes Brandenburg tätig sein.
Der Arbeitsvertrag muss mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen werden.
Die Dauer des Vertrages beträgt für Werkstudierende mindestens 6 Monate, für Innovationsassistentinnen oder -assistenten mindestens 12 Monate.
Mit der Förderung dürfen Sie kein anderes Personal ersetzen.
Sie müssen einen neuen, zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen.
In Ihrem Betrieb gilt für Werkstudierende eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 20 Stunden.
Innovationsassistentinnen oder -assistenten sollen organisatorisch im Bereich der Geschäftsführung der Betriebsstätte beziehungsweise bei der Leitung des Geschäftsbereiches, in dem die Einstellung erfolgen soll, angebunden sein.
Die Stellenanforderung muss den Einsatz einer Innovationsassistenz rechtfertigen.
Generell darf die einzustellende Person vorher nicht im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Ausnahme: Die Übernahme von ehemaligen Werkstudierenden ist förderfähig.
Sollte ein nahtloser Übergang in die Position als Innovationsassistent nicht möglich sein, ist nun ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zur Überbrückung für bis zu 6 Monate erlaubt (förderunschädlich).
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Förderquote: 60 %.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
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