Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in die Errichtung eines Biomasseheizwerks und eines zugehörigen Wärmenetzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 450.000 €.
Antragstellung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme erforderlich.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen,juristische Personen des Privatrechts,Personengesellschaften,kirchliche Einrichtungen,juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern) sowievor allem auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Bayern umsetzen und mindestens 8 Jahre zweckentsprechend betreiben (Zweckbindung).Bei Biomasseheizsystemen muss der Anteil der Abwärme, Wärme aus Solarthermie beziehungsweise Umweltwärme (auch in Kombination) an der benötigten Jahres-Wärmeerzeugung mindestens 10 Prozent betragen.Sie dürfen ausschließlich naturbelassene Holzbrennstoffe und naturbelassene halmgutartige Biomasse als Brennstoff in der Biomasseheizanlage einsetzen.Der Biomassekessel muss automatisch beschickt werden und für die Verwendung der gewählten Brennstoffe geeignet sein.Sie müssen einen Wärmespeicher („Pufferspeicher“) mit einem Mindestspeichervolumen von 30 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung installieren.Ihr Vorhaben muss technisch machbar und ökonomisch tragfähig sein.Je nach Art der Anlage sind weitere spezifische Voraussetzungen einzuhalten.Sie müssen einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlage vorlegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Ersatzinvestitionen,Eigenbauanlagen und Prototypen,Unternehmen in Schwierigkeiten,Hersteller von Biomasseheizanlagen oder von Anlagenkomponenten sowieEinrichtungen des Freistaats Bayern und des Bundes.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob BioWärme Bayern zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 5.000 € – 450.000 €. Förderquote: 30 %.
Antragstellung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme erforderlich.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →