Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Ziel des Förderschwerpunkts ist die Förderung von FFH-Lebensraumtypen und Offenlandbiotopen sowie die Verbesserung geschützter Biotope.
Antragsberechtigt sind: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Antragstellung werden im Intranet (KDN) des LfULG für die Naturschutzbehörden bereitgestellt
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Anträge können nur von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden.
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Jetzt Projekt prüfenUntere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Förderquote: 100 %.
Antragstellung werden im Intranet (KDN) des LfULG für die Naturschutzbehörden bereitgestellt
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
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