Biotop- und artenangepasste Pflege (G) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Ziel des Förderschwerpunkts ist die Förderung von FFH-Lebensraumtypen und Offenlandbiotopen sowie die Verbesserung geschützter Biotope.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Antragstellung werden im Intranet (KDN) des LfULG für die Naturschutzbehörden bereitgestellt
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Anträge können nur von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Biotop- und artenangepasste Pflege (G)
Wer kann Biotop- und artenangepasste Pflege (G) beantragen?
Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Wie hoch ist die Förderung bei Biotop- und artenangepasste Pflege (G)?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Biotop- und artenangepasste Pflege (G) beantragen?
Antragstellung werden im Intranet (KDN) des LfULG für die Naturschutzbehörden bereitgestellt
Wer ist Fördergeber von Biotop- und artenangepasste Pflege (G)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen