Biotop- und artenangepasste Pflege (G) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Ziel des Förderschwerpunkts ist die Förderung von FFH-Lebensraumtypen und Offenlandbiotopen sowie die Verbesserung geschützter Biotope.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Anträge können nur von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Biotop- und artenangepasste Pflege (G) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Biotop- und artenangepasste Pflege (G)
Wer kann Biotop- und artenangepasste Pflege (G) beantragen?
Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Wie hoch ist die Förderung bei Biotop- und artenangepasste Pflege (G)?
Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Biotop- und artenangepasste Pflege (G)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen