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Biotop- und artenangepasste Pflege (G) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Ziel des Förderschwerpunkts ist die Förderung von FFH-Lebensraumtypen und Offenlandbiotopen sowie die Verbesserung geschützter Biotope.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Was wird gefördert?

Der Förderschwerpunkt G (»Biotop- und artenangepasste Pflege«) fördert insbesondere FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes und Offenlandbiotope sowie Habitate von Arten mit besonderen Pflegeansprüchen. Förderfähig sind flächenbezogene Maßnahmen der Biotoppflege, Biotopbeweidung und artenangepassten Bewirtschaftung auf Flächen mit Vorkommen gefährdeter Schutzgüter. Begleitend sind vorbereitende Maßnahmen und die Anlage von Kleinstbiotopen möglich. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt, mit einem Fördersatz von bis zu 100 Prozent, abhängig von der Bedeutung der Schutzgüter.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Voraussetzungen

Anträge können nur von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden.

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Häufige Fragen zu Biotop- und artenangepasste Pflege (G)

Wer kann Biotop- und artenangepasste Pflege (G) beantragen?

Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Wie hoch ist die Förderung bei Biotop- und artenangepasste Pflege (G)?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Biotop- und artenangepasste Pflege (G)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: smul_sachsen.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen