Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder das Nachholen eines Berufsabschlusses.
Antragsberechtigt sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslose.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.045 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit.
Die Weiterbildung ist notwendig, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden.
Beratung durch die Arbeitsagentur erforderlich.
Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein.
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Jetzt Projekt prüfenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslose
Förderbetrag: bis 3.045 €. Förderquote: 50 %.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit. Quelle: nrwbank.
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