Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung in der Land-, Haus- oder Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Stipendium bekommen.
Antragsberechtigt sind: Auszubildende, BGJ- und BFS-Schülerinnen und -Schüler, Meisteranwärterinnen und Meisteranwärter.
Der Förderbetrag liegt bei bis 1.200 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Auszubildende, BGJ- und BFS-Schülerinnen und -Schüler, Meisteranwärterinnen und Meisteranwärter sowie die jeweils 3 jahrgangsbesten Absolventinnen und Absolventen der bayerischen Landwirtschaftsschulen oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Bei Maßnahmen der beruflichen Ausbildung muss Ihr Ausbildungsbetrieb in Bayern liegen.Wenn Sie Meisteranwärterin und Meisteranwärter sind, muss Ihr Wohnort in Bayern sein.Im Schwerpunkt Weiterbildung durch die Gewährung von Stipendien an Absolventinnen und Absolventen der Landwirtschaftsschulen oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft nehmen Sie das Stipendium in dem auf den Abschluss der Landwirtschaftsschule oder der staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft folgenden Jahr in Anspruch,haben Sie an der gesamten Bildungsmaßnahme teilgenommen undhaben Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Bayern.
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Jetzt Projekt prüfenAuszubildende, BGJ- und BFS-Schülerinnen und -Schüler, Meisteranwärterinnen und Meisteranwärter
Förderbetrag: bis 1.200 €.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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