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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Schulen und Anbieter bei der Finanzierung von Lernförderung und Schulmittagessen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulen, Schulämter, Caterer, Anbieter der Lernförderung.

Was wird gefördert?

Das BuT bietet finanzielle Unterstützung für Schulen, Schulämter, Caterer und Anbieter der Lernförderung. Es umfasst verschiedene Leistungen wie Schulausflüge, Klassenfahrten und Schulmittagessen. Die Schulleitungen können Kooperationsverträge mit externen Anbietern schließen, um die Lernförderung umzusetzen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Voraussetzungen

Schulen und Anbieter der BuT-Lernförderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Fördermittel zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kostenerstattung,Kooperationsvertrag,Leistungsnachweis

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Häufige Fragen zu Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Wer kann Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen?

Schulen, Schulämter, Caterer, Anbieter der Lernförderung

Wer ist Fördergeber von Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.

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