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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Schulen und Anbieter bei der Finanzierung von Bildungsangeboten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schulen, Schulämter, Caterer, Anbieter der BuT-Lernförderung.

Was wird gefördert?

Das BuT umfasst verschiedene Leistungen, darunter Kostenerstattung für Schulmittagessen, Schulausflüge und ergänzende Lernförderung. Schulen können Kooperationsverträge mit externen Anbietern schließen, um diese Leistungen umzusetzen. Die Anträge und Abrechnungen erfolgen über spezifische Formulare, die den Schulen zur Verfügung stehen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Voraussetzungen

Schulen und Anbieter, die Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erbringen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kostenerstattung,Kooperationsvertrag,Leistungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Wer kann Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen?

Schulen, Schulämter, Caterer, Anbieter der BuT-Lernförderung

Wer ist Fördergeber von Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin