Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Schulen und Anbieter bei der Finanzierung von Lernförderung und Schulmittagessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schulen, Schulämter, Caterer, Anbieter der Lernförderung.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Voraussetzungen
Schulen und Anbieter der BuT-Lernförderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Fördermittel zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Kostenerstattung,Kooperationsvertrag,Leistungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Wer kann Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen?
Schulen, Schulämter, Caterer, Anbieter der Lernförderung
Wer ist Fördergeber von Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.
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