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Bildungs- und Teilhabepaket – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder aus einkommensschwachen Familien bei der Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertagesstätten, Jugendämter.

Was wird gefördert?

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst verschiedene Leistungen, darunter die Übernahme von Kosten für Mittagessen in Kindertagesstätten, eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten. Es richtet sich an Träger von Kindertagesstätten und Jugendämter, die entsprechende Fachinformationen und Abrechnungsformulare benötigen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

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Häufige Fragen zu Bildungs- und Teilhabepaket

Wer kann Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?

Träger von Kindertagesstätten, Jugendämter

Wer ist Fördergeber von Bildungs- und Teilhabepaket?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.

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Bundesweit