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Bildungs- und Teilhabepaket – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder aus einkommensschwachen Familien bei der Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertagesstätten, Jugendämter.
Was wird gefördert?
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst verschiedene Leistungen, darunter die Übernahme von Kosten für Mittagessen in Kindertagesstätten, eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten. Es richtet sich an Träger von Kindertagesstätten und Jugendämter, die entsprechende Fachinformationen und Abrechnungsformulare benötigen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bildungs- und Teilhabepaket
Wer kann Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?
Träger von Kindertagesstätten, Jugendämter
Wer ist Fördergeber von Bildungs- und Teilhabepaket?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Quelle: senbjf_berlin.
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