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Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen zur Anpassung an den Wandel und zur Bekämpfung von Weiterbildungsdefiziten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Projekte, die Arbeitskräften, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Unternehmen bei der Fortführung des Betriebs und bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel helfen und Weiterbildungsdefizite infolge der Corona-Pandemie abbauen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Kosten externer dritter Dienstleister, die die Qualifizierung durchführen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, vor allem freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Antrag mindestens 2 Monate vor Projektbeginn einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.

Die Projekte müssen in Bayern durchgeführt werden.

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Häufige Fragen zu Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)

Wer kann Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) beantragen?

Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027) beantragen?

Antrag mindestens 2 Monate vor Projektbeginn einreichen.

Wer ist Fördergeber von Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern