Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Betriebsberatung zu Fragen der Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500 €.
Anträge müssen vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden und deren Ergebnisse müssen dort zum Einsatz kommen.Die externen Beratungsleistungen sind von Hochschullehrenden,Forschungseinrichtungen oderBeratungsunternehmen durchzuführen, die (beziehungsweise deren Personal) über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur,Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden,Unternehmen in Schwierigkeiten sowieUnternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben.
Nicht förderfähig sind Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen,die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oderdas Management auf Zeit beziehen.
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Förderbetrag: bis 500 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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