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Antrag möglichZuschuss

Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Betriebsberatung zu Fragen der Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Betriebsberatung durch eine externe Beraterin oder einen externen Berater benötigen. Sie bekommen die Förderung im Mittelstandberatungsprogramm für Beratungen über strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung sowieBeratungen zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 500,00 pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden. Innerhalb von 3 Jahren sind je Unternehmen maximal 15 Tagewerke förderfähig. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden und deren Ergebnisse müssen dort zum Einsatz kommen.Die externen Beratungsleistungen sind von Hochschullehrenden,Forschungseinrichtungen oderBeratungsunternehmen durchzuführen, die (beziehungsweise deren Personal) über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur,Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden,Unternehmen in Schwierigkeiten sowieUnternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben.

Nicht förderfähig sind Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen,die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oderdas Management auf Zeit beziehen.

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Häufige Fragen zu Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)

Wer kann Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)?

Förderbetrag: bis 500 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm) beantragen?

Anträge müssen vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Aufstiegsbonus I und II
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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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