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Betriebliche Gesundheitsförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 35 Tagen

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zielt darauf ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und deren Mitarbeiter.

Was wird gefördert?

BGF umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden: Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen, Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung und Stärkung persönlicher Kompetenzen. BGF ist eine Investition in die Zukunft: Unternehmen, die Gesundheit an ihren Arbeitsplätzen fördern, senken krankheitsbedingte Kosten und steigern ihre Produktivität.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

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Häufige Fragen zu Betriebliche Gesundheitsförderung

Wer kann Betriebliche Gesundheitsförderung beantragen?

Unternehmen und deren Mitarbeiter

Wer ist Fördergeber von Betriebliche Gesundheitsförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: ms_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt