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Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die IBG übernimmt stille Beteiligungen an technologieorientierten kleinen und mittleren Unternehmen in der Gründungs- oder Wachstumsphase.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Die IBG Beteiligungsgesellschaft übernimmt stille Beteiligungen an technologieorientierten kleinen oder mittleren Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Wachstumsphase befinden. Die Beteiligung wird für folgende Vorhaben übernommen: Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, dazu gehören auch die Herstellung und Erprobung von Prototypen, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotvorhaben, Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen oder wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen, Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung kann bis zu EUR 5 Millionen betragen. Die Laufzeit der Beteiligung ist 10 Jahre, sie kann noch einmal für weitere 5 Jahre verlängert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ibg_stille_beteiligungen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Voraussetzung ist ein Geschäftsplan und eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan mit Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen

Wer kann Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €.

Bis wann kann man Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen?

Fördergeber ist IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen zur Gruppe „ibg_stille_beteiligungen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Beteiligung
Förderregion
Sachsen-Anhalt