Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die IBG übernimmt stille Beteiligungen an technologieorientierten kleinen und mittleren Unternehmen in der Gründungs- oder Wachstumsphase.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ibg_stille_beteiligungen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Voraussetzung ist ein Geschäftsplan und eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Nicht förderfähig
- •Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Geschäftsplan mit Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen
Wer kann Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer
Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €.
Bis wann kann man Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen?
Fördergeber ist IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen zur Gruppe „ibg_stille_beteiligungen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Beteiligung
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt