Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die Bürgschaftsbank Sachsen übernimmt Ausfallgarantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.250.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Beteiligung muss die Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz erwarten lassen und von einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft gewährt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen
Wer kann Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen?
Förderbetrag: bis 1.250.000 €. Förderquote: 75 %.
Wer ist Fördergeber von Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Sachsen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.250.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Sachsen