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Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine Ausfallgarantie benötigen, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Bürgschaftsbank Sachsen übernommen werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen..

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Sachsen übernimmt Ausfallgarantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen, wenn die Beteiligungen ohne Garantien nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande kommen würden. Es werden vor allem Garantien für die Mitfinanzierung von Existenzgründungen, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Innovationsprojekten, Kooperationen sowie die Auszahlung von Gesellschaftern übernommen. Sie erhalten die Förderung als Ausfallgarantie. Die Beteiligung soll maximal EUR 1,25 Millionen (in begründeten Ausnahmefällen EUR 2,5 Millionen) betragen, wobei die Garantie 75 Prozent der Beteiligungssumme nicht übersteigen darf. Anträge sind über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zu richten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Beteiligung muss die Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz erwarten lassen und von einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft gewährt werden.

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Häufige Fragen zu Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen

Wer kann Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen?

Förderbetrag: bis 1.250.000 €. Förderquote: 75 %.

Wer ist Fördergeber von Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Sachsen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.250.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Sachsen