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Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert Kommunen bei der Umsetzung von Wasserbaumaßnahmen zur Bekämpfung klimabedingter Vernässungen und Erosion durch Planung und Investitionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

Das Land stellt kommunalen Gebietskörperschaften finanzielle Unterstützung für Projekte zur Bekämpfung von Vernässungen oder Erosion infolge des Klimawandels bereit. Förderfähige Tätigkeiten umfassen technische Konzepte, Wirtschaftlichkeitsstudien, Organisationsvorschläge sowie Infrastrukturinvestitionen wie Gewässerausbau, Wasserrückhaltesysteme und Schutzanlagen. Fördersätze: bis zu 80 % für Planungsmaßnahmen, bis zu 65 % für Investitionen. Mindestbeträge: 10.000 Euro (Planung), 25.000 Euro (Investitionen).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt.

Die Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion

Wer kann Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt