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Antrag möglichZuschuss

Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Zuschüsse zur Durchführung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Organisationen, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Landwirtschaft.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Informationsveranstaltungen und Lehrgänge zu Themen wie Betriebsmanagement, neue Technologien, Vermarktung, Landschaftserhaltung und mehr. Die Maßnahmen können auch online oder hybrid durchgeführt werden. Die Antragstellung erfolgt bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Mindestens 7 Teilnehmende, die in land- oder gartenbauwirtschaftlichen Berufen tätig sind oder entsprechende Ausbildungen haben.

Wohnsitz oder Arbeitsverhältnis in Nordrhein-Westfalen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Teilnahmebescheinigung

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Häufige Fragen zu Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Wer kann Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft beantragen?

Öffentliche Organisationen, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Landwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft?

Förderbetrag: ab 1.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.

Wer ist Fördergeber von Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft?

Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2030
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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