Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Zuschüsse zur Durchführung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Organisationen, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Landwirtschaft.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Mindestens 7 Teilnehmende, die in land- oder gartenbauwirtschaftlichen Berufen tätig sind oder entsprechende Ausbildungen haben.
Wohnsitz oder Arbeitsverhältnis in Nordrhein-Westfalen erforderlich.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Organisationen, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Landwirtschaft
Förderbetrag: ab 1.000 €. Förderquote: 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.
Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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