Fördergeber: Niedersächsisches Justizministerium
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Niedersachsen für Inhaftierte Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen ein.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Justizministerium.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Inhaftierte, die Sie in Absprache mit den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen auswählen und die in ungefähr 6 Monaten entlassen werden.Der Ort der Durchführung Ihres Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen, Ihre Betriebsstätte und der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sollen in dem jeweiligen Gebiet liegen.Sie müssen im Projektzeitraum 12 Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer besetzen.Ihr Projekt muss in enger Zusammenarbeit mit den Justizvollzugseinrichtungen durchgeführt werden.
Die jeweilige Justizvollzugseinrichtung muss Ihr Projektkonzept sowie die Einzelmaßnahmen befürworten.Sie müssen für das Vorhaben geeignet sein und zuverlässig im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss sichergestellt sein.Bei Antragstellung müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 40 %.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen ein.
Fördergeber ist Niedersächsisches Justizministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.
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