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Antrag möglichZuschuss

Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Justizministerium

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Niedersachsen für Inhaftierte Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung bei der Durchführung von Maßnahmen für Inhaftierte, durch die die individuellen Fähigkeiten der Inhaftierten gestärkt werden und die Wahrscheinlichkeit ihrer Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft erhöht wird. Dies erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Kompetenzstärkung vor allem in folgenden Bereichen: digitale Kompetenzen,berufliche, berufsvorbereitende oder schulische Kompetenzen,sprachliche Kompetenzen,soziale Kompetenzen,Alltags- und Problembewältigungskompetenzen (Tagesstrukturierung, sinnvolle Freizeitgestaltung, gesunde Lebensführung sowie Analyse und Aktivierung des sozialen Netzwerkes). Außerdem können Sie eine Förderung für Modellprojekte bekommen, wenn diese sich durch neue Ansätze im Hinblick auf die Zielgruppe, Konzeption, Prozesse, Techniken, Strukturen oder Finanzierung auszeichnen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 30 Monaten. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen ein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Justizministerium.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Inhaftierte, die Sie in Absprache mit den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen auswählen und die in ungefähr 6 Monaten entlassen werden.Der Ort der Durchführung Ihres Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen, Ihre Betriebsstätte und der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sollen in dem jeweiligen Gebiet liegen.Sie müssen im Projektzeitraum 12 Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer besetzen.Ihr Projekt muss in enger Zusammenarbeit mit den Justizvollzugseinrichtungen durchgeführt werden.

Die jeweilige Justizvollzugseinrichtung muss Ihr Projektkonzept sowie die Einzelmaßnahmen befürworten.Sie müssen für das Vorhaben geeignet sein und zuverlässig im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss sichergestellt sein.Bei Antragstellung müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nachweisen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt

Wer kann Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt beantragen?

Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt beantragen?

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen ein.

Wer ist Fördergeber von Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt?

Fördergeber ist Niedersächsisches Justizministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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