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Antrag möglichZuschuss

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen im Freistaat Sachsen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Orientierung. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Fördergegenstand 1: Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO),Fördergegenstand 2: Projektdurchführung von „komm auf Tour“,Fördergegenstand 3: „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ undFördergegenstand 4: Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Fördergegenstand 1 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 90.000 pro Haushaltsjahr,Fördergegenstand 2 bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 30.000,Fördergegenstand 3 pauschal EUR 13.000,Fördergegenstand 4 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 135.000 pro Haushaltsjahr. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 90.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördergegenstand 1, Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO): Die Tätigkeit in Ihren Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung muss alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der jeweiligen Region umfassen.Die in den Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können; eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss.

Fördergegenstand 2, Projektdurchführung von „komm auf Tour“: Ihr Projekt muss sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8 von Förderschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind ausgenommen), Oberschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien sowie berufsbildenden Schulen richten.

Fördergegenstand 3, „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“: Ihr Vorhaben muss sich an Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 der allgemeinbildenden Schulen und an die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen richten.

Fördergegenstand 4, Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen: Die als Koordinatorin und Koordinator arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können – eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss.

Sie müssen auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen arbeiten.

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Häufige Fragen zu Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)

Wer kann Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS) beantragen?

Kommunen im Freistaat Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)?

Förderbetrag: bis 90.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → InnoStartBonus
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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 90.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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