Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerin oder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter sowie Nießbraucherin oder Nießbraucher der betroffenen Wohnungen oder Wohngebäude.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden.
Der zu schützende Wohnraum muss vor dem 3.10.1990 errichtet worden sein.
Zudem müssen die betroffenen Aufenthaltsräume eine Grundfläche von mehr als 10 Quadratmetern aufweisen.
Beim Einbau von Fenstern, Balkon- oder Terrassentüren und Loggien sind die Vorgaben des Leitfadens zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren (herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V.) einzuhalten.
In Wohngebäuden eingebaute Fenster und Türen müssen im Standard der Schallschutzklasse 4 (gemäß VDI-Richtlinie 2719) entsprechen.
Bei erhöhten Anforderungen gelten die Vorgaben der Schallschutzklasse 5.
Die Verkehrslärmbelastung darf nicht durch Fernstraßen des Bundes, Eisenbahn- oder Schnellbahnverkehr verursacht werden, für die bereits Bundesprogramme zur Lärmsanierung bestehen.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 90 %.
Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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