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Antrag möglichZuschuss

Berliner Schallschutzfensterprogramm – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe, wenn dort keine anderen oder ausreichende Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind. Sie erhalten die Förderung für die Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmte Rollladenaufsatzkästen in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden und schallgedämmte Lüftungsanlagen in Schlafzimmern und Kinderzimmern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Fenstern und Türen (gegebenenfalls inklusive Rollladenkasten) EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5. Die Aufarbeitung von Holzkastendoppelfenstern auf die Schallschutzklasse 4 wird mit EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche gefördert, Lüftungseinrichtungen mit einer Pauschale von jeweils EUR 250,00 pro Raum. Die Höhe der Förderung kann bis zu 90 Prozent der jeweils nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen betragen, maximal aber EUR 15.000 je Wohnung. Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular. Die eigentlichen Förderanträge reichen Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerin oder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter sowie Nießbraucherin oder Nießbraucher der betroffenen Wohnungen oder Wohngebäude.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden.

Der zu schützende Wohnraum muss vor dem 3.10.1990 errichtet worden sein.

Zudem müssen die betroffenen Aufenthaltsräume eine Grundfläche von mehr als 10 Quadratmetern aufweisen.

Beim Einbau von Fenstern, Balkon- oder Terrassentüren und Loggien sind die Vorgaben des Leitfadens zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren (herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V.) einzuhalten.

In Wohngebäuden eingebaute Fenster und Türen müssen im Standard der Schallschutzklasse 4 (gemäß VDI-Richtlinie 2719) entsprechen.

Bei erhöhten Anforderungen gelten die Vorgaben der Schallschutzklasse 5.

Die Verkehrslärmbelastung darf nicht durch Fernstraßen des Bundes, Eisenbahn- oder Schnellbahnverkehr verursacht werden, für die bereits Bundesprogramme zur Lärmsanierung bestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderanfrage,Antrag auf Förderung

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Häufige Fragen zu Berliner Schallschutzfensterprogramm

Wer kann Berliner Schallschutzfensterprogramm beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Schallschutzfensterprogramm?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Berliner Schallschutzfensterprogramm beantragen?

Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular.

Wer ist Fördergeber von Berliner Schallschutzfensterprogramm?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
  • → Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
  • → Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin

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