Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Programm fördert innovative Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme in Berlin.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.
Erforderliche Unterlagen
- Machbarkeitsanalyse oder vergleichbare Studie
Antragsentwurf für dieses Programm
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Wer kann Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme beantragen?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme?
Förderbetrag: ab 50.000 €.
Bis wann kann man Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme beantragen?
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Wer ist Fördergeber von Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin