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Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Programm fördert innovative Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Im Förderschwerpunkt 3 erhalten Sie die Förderung für intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme. Sie bekommen die Förderung für folgende investive Maßnahmen: Verknüpfung und Ergänzung von vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität, Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch, Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können Sie die Förderung für Forschungsprojekte in folgenden Bereichen bekommen: Berlin-bezogene Studien und anwendungsorientierte Forschung, wie Beratung und Vernetzung zur Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten für klimafreundliche und nachhaltige Energiesysteme, Netze und Speichersysteme, Demonstrationsprojekte zu innovativen Technologien ab dem Technologiereifegrad 6 (Prototyp in Einsatzumgebung) in den Bereichen Energiespeicherung und flexible Erzeugungskapazitäten, Power-to-X sowie von intelligenten Verteilernetzen, angewandte, projektbezogene Forschung und Studien (inklusive Machbarkeitsstudien) zum Einsatz intelligenter, effizienter Energiesysteme und zur Umsetzung von innovativen Wirtschafts- und Geschäftsmodellen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Antragstellung ist die Satzung/der Gesellschaftsvertrag einzureichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.

Erforderliche Unterlagen

  • Machbarkeitsanalyse oder vergleichbare Studie

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Häufige Fragen zu Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

Wer kann Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme?

Förderbetrag: ab 50.000 €.

Bis wann kann man Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme beantragen?

Antragstellung ist die Satzung/der Gesellschaftsvertrag einzureichen

Wer ist Fördergeber von Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II
  • → Pre-Seed-Fonds
  • → Soziale Betriebe

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin

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