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Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA)

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 145 Tagen

Die Beratungsstelle fördert Projekte zur positiven Entwicklung von Quartieren, insbesondere für ältere Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Bürgerinitiativen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) fördert Projekte, die zur positiven Entwicklung von Quartieren beitragen und insbesondere älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen. Im Fokus steht die Stärkung des sozialen Miteinanders sowie die Schaffung nachhaltiger Strukturen, die das Wohn- und Lebensumfeld verbessern. Durch die gezielte Unterstützung erhalten Initiativen die Möglichkeit, innovative Konzepte umzusetzen und Quartiere zukunftsfähig zu gestalten. Besonders wichtig ist dabei die Vernetzung verschiedener Akteure, um gemeinschaftliche Lösungen zu entwickeln und langfristige Impulse für eine lebenswerte Umgebung zu setzen. Mit dem Förderaufruf „Miteinander - für ein lebenswertes Quartier“ sollen Impulse für die Entwicklung altersgerechter Quartiere, insbesondere in ländlichen Regionen im Land Sachsen-Anhalt gesetzt werden. Die Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben und Maßnahmen soll zur Verbesserung des Wohnens und der Wohnumgebung, der Versorgung, der sozialen Infrastruktur, der Technik/Digitalisierung im Alter, Gesundheit im Quartier und des Zusammenlebens der Menschen aller Generationen beitragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 20.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 18. September 2026. Die Antragsfrist ist der 18. September 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „beqisa_quartiersentwicklung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA)

Wer kann Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Bürgerinitiativen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA)?

Förderbetrag: 10.000 € – 20.000 €. Förderquote: 95 %.

Bis wann kann man Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 18. September 2026. Die Antragsfrist ist der 18. September 2026

Wer ist Fördergeber von Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA)?

Fördergeber ist Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) zur Gruppe „beqisa_quartiersentwicklung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 20.000 €
Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
18. September 2026
Förderregion
Sachsen-Anhalt