Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 145 Tagen
Die Beratungsstelle fördert Projekte zur positiven Entwicklung von Quartieren, insbesondere für ältere Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Bürgerinitiativen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 20.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 18. September 2026. Die Antragsfrist ist der 18. September 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „beqisa_quartiersentwicklung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Wer kann Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) beantragen?
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Bürgerinitiativen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA)?
Förderbetrag: 10.000 € – 20.000 €. Förderquote: 95 %.
Bis wann kann man Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 18. September 2026. Die Antragsfrist ist der 18. September 2026
Wer ist Fördergeber von Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA)?
Fördergeber ist Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) zur Gruppe „beqisa_quartiersentwicklung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 20.000 €
- Förderquote
- 95 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 18. September 2026
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt