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Beratungsrichtlinie – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Die Beratungsrichtlinie fördert Intensivberatungen für Unternehmen in Thüringen, insbesondere KMU, in verschiedenen Bereichen wie Unternehmenswachstum und Innovationsmanagement.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in Thüringen, insbesondere KMU.

Was wird gefördert?

Die Antragstellung für die Förderung von Intensivberatungen im Rahmen der Beratungsrichtlinie ist über das Online-Portal der TAB möglich. Unternehmen in Thüringen werden bei Themen wie Unternehmenswachstum, Unternehmensnachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie unterstützt. Die Förderung erfolgt in Form einer Intensivberatung oder als Prozessbegleitung. Thüringer Kammern und Verbände sowie andere geeignete Einrichtungen können ebenfalls Unterstützung erhalten und an KMU weitergeben.

Frist und Status

Antragstellung über das Online-Portal der TAB möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Voraussetzungen

Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen.

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Häufige Fragen zu Beratungsrichtlinie

Wer kann Beratungsrichtlinie beantragen?

Unternehmen in Thüringen, insbesondere KMU

Bis wann kann man Beratungsrichtlinie beantragen?

Antragstellung über das Online-Portal der TAB möglich

Wer ist Fördergeber von Beratungsrichtlinie?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen