Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Das Programm fördert Beratungen für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, die eine Existenzgründung in Nordrhein-Westfalen beabsichtigen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 510 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in Nordrhein-Westfalen abzielen und in einem der Innovationsfelder erfolgen.
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Jetzt Projekt prüfennatürliche Personen, die eine Existenzgründung in Nordrhein-Westfalen beabsichtigen
Förderbetrag: bis 510 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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