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Antrag möglichZuschuss

Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Das Land Baden-Württemberg fördert landwirtschaftliche Unternehmen mit Zuschüssen für externe Beratungsleistungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistungsfähigkeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Betriebs-Checks durch externe Beratungskräfte bei grundsätzlichen Entscheidungen über die betriebliche Ausrichtung und die nachhaltige Entwicklung Ihres Unternehmens. Sie erhalten die Förderung als definierte Beratungsleistung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 1.500 je Betriebs-Check. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Beratungsleistung an die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Beratungsleistung gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie können die angebotene Beratungsdienstleistung nur einmal innerhalb von 2 Jahren in Anspruch nehmen.

Die Beratungskräfte müssen über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung als Beratungskraft im landwirtschaftlichen Bereich sowie über methodische, fachliche und fachrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse verfügen.

Jede Beratungskraft muss sich jährlich fachlich und fachrechtlich sowie regelmäßig methodisch fortbilden.

Die Beratungskräfte sind entweder Bedienstete des Landes oder eines Landkreises in Baden-Württemberg oder freie Mitarbeitende der AgriBW GmbH.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU, Beratungsleistungen, die bereits im Rahmen der „Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft“ unterstützt werden.

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Häufige Fragen zu Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)

Wer kann Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check) beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)?

Förderbetrag: bis 1.500 €.

Bis wann kann man Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Beratungsleistung gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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