Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert landwirtschaftliche Unternehmen mit Zuschüssen für externe Beratungsleistungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistungsfähigkeit.
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.
Anträge müssen vor Beginn der Beratungsleistung gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie können die angebotene Beratungsdienstleistung nur einmal innerhalb von 2 Jahren in Anspruch nehmen.
Die Beratungskräfte müssen über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung als Beratungskraft im landwirtschaftlichen Bereich sowie über methodische, fachliche und fachrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse verfügen.
Jede Beratungskraft muss sich jährlich fachlich und fachrechtlich sowie regelmäßig methodisch fortbilden.
Die Beratungskräfte sind entweder Bedienstete des Landes oder eines Landkreises in Baden-Württemberg oder freie Mitarbeitende der AgriBW GmbH.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU, Beratungsleistungen, die bereits im Rahmen der „Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft“ unterstützt werden.
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Förderbetrag: bis 1.500 €.
Anträge müssen vor Beginn der Beratungsleistung gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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