Fördergeber: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 30 Tagen
Unternehmen im Bereich des europäischen Emissionshandels können eine Billigkeitsleistung zur Minderung der Stromkosten erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich des europäischen Emissionshandels.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000.000 €.
Die Antragsfrist wird im Internet bekannt gegeben.
Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und in Betrieb sein.
Stilllegungen oder Verlegungen sind der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen im Bereich des europäischen Emissionshandels
Förderbetrag: bis 200.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Die Antragsfrist wird im Internet bekannt gegeben.
Fördergeber ist Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Quelle: nrwbank.
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