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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Strompreiskompensation – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 30 Tagen

Unternehmen im Bereich des europäischen Emissionshandels können eine Billigkeitsleistung zur Minderung der Stromkosten erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich des europäischen Emissionshandels.

Was wird gefördert?

Als Produktionsunternehmen in einem beihilfefähigen Sektor bzw. Teilsektor im Bereich des europäischen Emissionshandels können Sie eine Billigkeitsleistung erhalten, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern. Die Förderung gilt für die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030. Die Antragstellung erfolgt über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000.000 €.

Frist und Status

Die Antragsfrist wird im Internet bekannt gegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und in Betrieb sein.

Stilllegungen oder Verlegungen sind der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Betrieb eines Energiemanagementsystems,Nachweis über durchgeführte Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Strompreiskompensation zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Strompreiskompensation

Wer kann Strompreiskompensation beantragen?

Unternehmen im Bereich des europäischen Emissionshandels

Wie hoch ist die Förderung bei Strompreiskompensation?

Förderbetrag: bis 200.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Strompreiskompensation beantragen?

Die Antragsfrist wird im Internet bekannt gegeben.

Wer ist Fördergeber von Strompreiskompensation?

Fördergeber ist Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)
  • → Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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