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Beihilfen für indirekte CO2-Kosten – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK bietet Beihilfen zur Unterstützung von Unternehmen bei den indirekten CO2-Kosten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Unternehmen durch Beihilfen, die speziell für die Deckung indirekter CO2-Kosten vorgesehen sind. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind und die durch die CO2-Bepreisung belastet werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind und durch die CO2-Bepreisung belastet werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Beihilfen für indirekte CO2-Kosten"

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Wer kann Beihilfen für indirekte CO2-Kosten beantragen?

Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Wer ist Fördergeber von Beihilfen für indirekte CO2-Kosten?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen