Strompreiskompensation – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Unternehmen im Bereich des europäischen Emissionshandels können eine Billigkeitsleistung zur Minderung der Stromkosten erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich des europäischen Emissionshandels.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000.000 €.
Frist und Status
Die Antragsfrist wird im Internet bekannt gegeben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Voraussetzungen
Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und in Betrieb sein.
Stilllegungen oder Verlegungen sind der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den Betrieb eines Energiemanagementsystems,Nachweis über durchgeführte Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Strompreiskompensation
Wer kann Strompreiskompensation beantragen?
Unternehmen im Bereich des europäischen Emissionshandels
Wie hoch ist die Förderung bei Strompreiskompensation?
Förderbetrag: bis 200.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Strompreiskompensation beantragen?
Die Antragsfrist wird im Internet bekannt gegeben.
Wer ist Fördergeber von Strompreiskompensation?
Fördergeber ist Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit