Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Zinsgünstiger Kredit für den Kauf oder die Sanierung von Effizienzhäusern.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften.
Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen Die notwendige Fachplanung und Baubegleitung muss durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen -experten erfolgen Es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten Es muss die Effizienzhaus-Stufe (EH) 85 EE oder besser bzw
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Der Bauantrag bzw.
die Bauanzeige für das Bestandsgebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Die notwendige Fachplanung und Baubegleitung muss durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen -experten erfolgen.
Es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 45 %.
Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen Die notwendige Fachplanung und Baubegleitung muss durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen -experten erfolgen Es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten Es muss die Effizienzhaus-Stufe (EH) 85 EE oder besser bzw
Fördergeber ist KfW. Quelle: sab.
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